Schweigepflicht und Berufsgeheimnis
Als Psychotherapeutin unterstehe ich der Schweigepflicht für alles, was mir in meiner Berufsausübung anvertraut wird. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Regeln der Kantone über die Auskunftspflicht der TherapeutInnen gegenüber einer Behörde. Informationen dürfen nur im Einverständnis mit den KlientInnen weitergegeben werden, ausser wenn höchstwahrscheinlich gravierende Schäden für Sie oder für Dritte droht. Gegenüber Ärzten und anderen, klar vom Klienten bezeichneten Personen, können die KlientInnen ihre PsychotherapeutInnen von der Schweigepflicht entbinden.
Mit der Mitgliedschaft im Berufsverband des FSP verpflichte ich mich zu den berufsethischen Grundsätzen dieser Vereinigung, in derer unter anderem die Bereiche Verantwortlichkeit, Schweigepflicht, Datenschutz und Gestaltung der beruflichen Beziehungen, geregelt sind.
Kosten für psychologische Beratung in Rapperswil
- Einzelberatung/Abklärung à 50 Minuten Fr. 160.00
- Eltern-Erziehungsberatung à 50 Minuten Fr. 160.00
- Psychotherapie à 50 Minuten Fr. 160.00
- Paar-Familienberatung à 50 Minuten Fr. 170.00
- Einzelsupervision à 50 Minuten Fr. 170.00
- Gruppensupervision à 50 Minuten Fr. 210.00
Ein Erstgespräch, eine Einzelberatung, eine Einzeltherapie oder ein Familiengespräch dauert 50-60 Minuten und wird gemäss Tarifierung der ASPV und der FSP verrechnet.
Termine die man aus triftigen Gründen nicht wahrnehmen kann, müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei einer verspäteten Absage wird dem Klienten der volle Tarif persönlich verrechnet.
Ich bin sowohl auf der PsychotherapeutInnen-Liste des Verbandes der Krankenkassen (Santé Suisse), als auch bei der Invalidenversicherung als Leistungserbringerin anerkannt. Es besteht also grundsätzlich die Möglichkeit über die Krankenkassen-Zusatzversicherung, oder im Rahmen einer IV-Massnahme, abzurechnen.
Die delegierte Psychotherapie (über einen Arzt verordnet und abgerechnet) wird über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet.
Zusätzliche Aufwendungen, wie:
- Telefonische Konsultation, Telefonate mit Ärzten, Behörden und Schulen
- Berichte und Zeugnis (für Ärzte, Schulen, Behörden etc.)
- Weg für externe Sitzungen/Standortgespräche
werden nach effektivem Zeitaufwand auf der Basis des vereinbarten Honorarsatzes verrechnet.